• InstantnudelM
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    154 days ago

    Berechtigtes Interesse ist doch vermutlich wenn es für die Nutzung der Seite notwendig ist. Also wenn Dinge von anderen Anbietern eingebunden sind zum Beispiel. Dies kann man aber vermutlich ziemlich subjektiv auslegen. Und für vieles ne Ausrede finden warum man es unbedingt braucht.

    Der ganze rest sind halt dann alle wo man keine Ausrede gefunden hat und is halt einfach Datenverkauf an Werbepartner.

    Ich würde hier eher nicht die Frage stellen was die unberechtigten sind sondern eher auf welcher Grundlage sich die anderen einbilden eine Berechtigung zu haben.

    • ZonenRansliteOP
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      234 days ago

      Ich deaktiviere die “Berechtigten” auch immer und trotzdem funktionieren die Seiten.

      Was mich richtig nervt ist wenn allem zustimmen muss und dann die Paywall kommt.

      • InstantnudelM
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        134 days ago

        Ja eben. Deshalb sag ich ja, frag dich lieber warum die angeblich eine Berechtigung haben.

      • Ace! _SL/S
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        3
        edit-2
        4 days ago

        Einfach mit uBlock Origin cookies von dritte Partie Seiten deaktivieren. Und noch cookie banner blocken

        • Elvith Ma'for
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          44 days ago

          Oder mittels Consent-O-Matic automatisch alle Cookies ablehnen lassen. Wobei die meisten dank uBlock ja gar nicht erst ankommen sollten.

    • Ephera
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      Deutsch
      84 days ago

      Leider ist “berechtigte Interessen” maximal schlecht definiert. Das ist so die Klausel, die Lobbyisten reinbekommen haben, mit der sie jetzt alle Schandtaten versuchen zu begründen. Vor Gericht hält sich das oft nicht, aber die Strafen würden sehr wahrscheinlich höher ausfallen, wenn es eindeutiger wäre, dass deren Gesetzesauslegung Humbug ist.

      Hier der Originaltext wo der Begriff genannt wird (DSGVO Artikel 6, Unterabsatz 1, Buchstabe f):

      (1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
      […]
      f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

      https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A02016R0679-20160504#tocId10