Für Nord Stream 2 gründete Mecklenburg-Vorpommern eine Stiftung – angeblich auf eigene Initiative. Doch die Erzählung von Manuela Schwesigs Regierung (SPD) lässt sich wohl nicht halten.
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Knast?